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WOHNGEBÄUDE – UMNUTZUNG
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WOHNGEBÄUDE – UMNUTZUNG
WOHNGEBÄUDE – UMNUTZUNG
SCHWERIN, RITTERSTR. 14/16

In der Ritterstraße 14/16 erfolgte die umfassende Sanierung und der Umbau eines teilweise stark geschädigten ehemaligen klassizistischen Wohngebäudes, zu einem Verwaltungsgebäude für die Landtagsverwaltung. Unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus dem Denkmalschutz entstanden neugestaltete Bereiche im Außen- und Innenbereich.

Die Grundsätze der Umnutzung waren:

  • Darstellung der neugestalteten Bereiche im Außen- und Innenraum durch Material- und Formenwechsel
  • Wiederherstellung und Weiterentwicklung der Grundrissstruktur, sowie des äußeren historischen Erscheinungsbildes, durch Sanierung und Teilrekonstruktion, ergänzt durch moderne Architekturelemente
  • weitgehendes Belassen der ursprünglichen Tragwerksstruktur, mit umfangreicher Verbesserung des Tragverhaltens einzelner Bauteile
  • Berücksichtigung von besonderen funktionalen, verwaltungs- und sicherheitstechnischen Anforderungen
  • funktionale Besonderheit: funktionelle und organisatorische Anbindung des Gebäudes an bestehende angrenzende Verwaltungsgebäude
  • Gebäudeplanung nach HOAI; Leistungsphasen 2 – 8
  • Erstellen eines Gebäudeaufmasses, Genauigkeitsstufe II / III
  • Erarbeitung und Erstellung der denkmalpflegerischen Zielstellung

Objekt

Landtagsverwaltung | Umnutzung

Planungs- & Bauzeit

2003

Standort

Schwerin | Ritterstraße 14/16

Auftraggeber

Landesbauamt Schwerin

Bruttogrundfläche