DAB regional Oktober 2009; Seite 19 - 20

Olaf Bartels im Gespräch mit Joachim Brenncke
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern bereitet ein neues Architektengesetz vor und der Vorstand der Architektenkammer M-V hat sich neu konstituiert. Wir haben mit Joachim Brenncke über beide Themen gesprochen. Olaf Bartels

 

sind nicht an die Länge des Studiums gebunden, sondern daran, welche Inhalte überprüfbar vermittelt wurden.
Die Kammern prüfen dann also, ob die Absolventen auch Baukonstruktion, Gebäudelehre oder Baugeschichte belegt haben und wie sie in diesen Fächern abgeschlossen haben?

Herr Brenncke, wie lange sollten Architekten studiert haben, damit sie den Anforderungen im Berufsalltag gewachsen sind? Joachim Brenncke: Nach Auffassung der Länderarchitekten-kammern sollte die Architektenausbildung fünf Jahre, also 10 Semester, betragen. Das ist ein Ziel, auf das wir hinwirken. Zur Zeit umfasst die Architektenausbildung 8 Semester. Das sehen wir als das Minimum an. Der sogenannte Bolonga-Prozess sieht ja eine Unterscheidung in Bachelor- und Master-Abschlüsse vor, die aufeinander aufbauen.

 

Welchen Anteil sollten die einzelnen Studienabschnitte nach Ihrer Auffassung haben? Joachim Brenncke: Ich möchte in diesem Zusammenhang lieber über Inhalte als über Zeiten reden, aber Inhalte brauchen natürlich gewisse Zeiträume, in denen sie vermittelt werden können. Es wird das übliche 6+4 Modell geben, also nach 3 Jahren wird der Bachelorangeboten und nach weitern 2 der Master-Abschluss. Eine 8+2 Modell ist aber genauso denkbar. Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenkammern

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