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Brandschutz
Grundlage für Brandschutzleistungen
Landesbauordnung M-V, § 66
Brandschutztechnische Nachweise
Leistungsinhalt - Brandschutzplanung
- Klären der Aufgabenstellung und des erforderlichen Planungsumfangs
- brandschutztechnische Betrachtung und Nachweisführung,
mit Berücksichtigung
u.a. Brandabschnitte, Materialeigenschaften, Rettungswegsituationen
- Angaben zum anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz
- brandschutztechnische Planungen mit Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes
Leistungsinhalt - Brandschutzüberwachung
- Überprüfung der Bauausführung auf Einhaltung der Brandschutzplanung und
der brandschutztechnischen Genehmigung
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von behördlichen Abnahmen
- Fortschreibung der Brandschutzplanung entsprechend Bauausführung
- Erarbeitung der Schlussdokumentation, mit Nachweisen zu Baustoffen, Materialien
und Bauteilen, sowie Auflistung vorgeschriebener Wiederholungsprüfungen |
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Daniela Rathmann [Dipl.-Ing.]
Brandschutzplanerin
AK-MV: BP - 62 - 2007
Joachim Brenncke [Dipl.-Ing.]
Brandschutzplaner
AK-MV: BP - 41 - 2007
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