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Brandschutz

Grundlage für Brandschutzleistungen

Landesbauordnung M-V, § 66 Brandschutztechnische Nachweise

Leistungsinhalt - Brandschutzplanung
-  Klären der Aufgabenstellung und des erforderlichen Planungsumfangs
-  brandschutztechnische Betrachtung und Nachweisführung, mit Berücksichtigung
   u.a. Brandabschnitte, Materialeigenschaften, Rettungswegsituationen
-  Angaben zum anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz
-  brandschutztechnische Planungen mit Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes

Leistungsinhalt - Brandschutzüberwachung
-  Überprüfung der Bauausführung auf Einhaltung der Brandschutzplanung und
   der brandschutztechnischen Genehmigung
-  Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von behördlichen Abnahmen
-  Fortschreibung der Brandschutzplanung entsprechend Bauausführung
-  Erarbeitung der Schlussdokumentation, mit Nachweisen zu Baustoffen, Materialien
   und Bauteilen, sowie Auflistung vorgeschriebener Wiederholungsprüfungen

 


Daniela Rathmann [Dipl.-Ing.]
Brandschutzplanerin
AK-MV: BP - 62 - 2007

Joachim Brenncke [Dipl.-Ing.]
Brandschutzplaner
AK-MV: BP - 41 - 2007

 

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